Infos zur Baugenehmigung:
Die Bauvoranfrage :
Die Bauvoranfrage wird auch kleines Genehmigungsverfahren genannt.
Die
Bauvoranfrage gibt Ihnen eine erste Auskunft über die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes. Mit der Bauvoranfrage erfahren Sie auch
die Vorschriften, die für ein Grundstück einzuhalten sind. Die Bauvoranfrage klärt, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.
Eine
Bauvoranfrage kann sich auch konkret auf einzelne bauplanungsrechtliche Fragen beziehen. Einzelne Fragen können durch eine Bauvoranfrage
frühzeitig geklärt werden. Mit einer förmlichen Bauvoranfrage wird ein Bauvorbescheid erlassen.
Eine Bauvoranfrage sollte von einem
Architekten oder Bauvorlageberechtigten gestellt werden.
Für die Bauvoranfrage fallen Gebühren an.
Die Beantwortung einer Bauvoranfrage
kann unter Umständen so lange wie die Bearbeitung eines Bauantrages dauern.
Warum eine Bauvoranfrage stellen ?
Eine Bauvoranfrage
ist sinnvoll, wenn vorher nicht klar ist, ob der Entwurf bauplanungsrechtlich möglich ist.
Wenn der Baubescheid oder die Baugenehmigung
positiv sind, kann man sicher sein, dass innerhalb von zwei (mancherorts auch drei) Jahren über die abgeklärten Fragen auch in der
Baugenehmigung nicht anders entschieden wird.
Der beste Zeitpunkt für eine Bauvoranfrage ist noch vor dem Kauf eines Grundstückes.Eine Bauvoranfrage wird meistens dann gestellt, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Eine Bauvoranfrage bezieht sich immer
nur auf konkrete Fragen.
Die Fragen in der Bauvoranfrage sollten so konkret wie möglich gestellt werden. Es ist immer sinnvoll, auch
persönliche Gespräche zur Klärung von Fragen im Bauamt zu führen.
Die Bauvoranfrage
Für eine Bauvoranfrage braucht man
nicht unbedingt einen Architekten.
Für eine Bauvoranfrage können eingereicht werden: Auszug aus der amtlichen Flurkarte, mit eingetragenem
Bauvorhaben mit allen Maßen
Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Statische Berechnungen, Zeichnung über Wasserversorgung und Entwässerung,Fotos, Zustimmungserklärung von Nachbarn,
Bauvoranfrage
Eine Bauvoranfrage ist keine Baugenehmigung.
Mit einer Bauvoranfrage
darf nicht mit dem Bau begonnen werden. Die Bauvoranfrage klärt zweifelhafte Punkte Ihres Bauvorhabens.
Die Antwort einer Bauvoranfrage
ist in der Regel nicht verbindlich. Je präziser allerdings die Fragestellung, desto eher kann davon ausgegangen werden, dass später
keine wesentlichen Änderungen auftreten.
Die Bauvoranfrage hat den Vorteil, dass man sich einen aufwändigen Bauantrag erst einmal erspart.
Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, wird sich an der bestehenden Nachbarbebauung orientiert.
Wenn Sie sich an einen ortsansässigen
Architekten wenden, kann es sein, dass dieser auch eine Einschätzung über die Genehmigungsfähigkeit vornehmen kann, ohne eine Bauvoranfrage
zu stellen.
Eine Bauvoranfrage muss immer schriftlich eingereicht werden. Bauvoranfragen werden bei der zuständigen Gemeinde
eingereicht.
Die Bauvoranfrage wird an das Landratsamt zur Bearbeitung weitergereicht.
Eine Bauvoranfrage kann förmlich oder formlos
gestellt werden.
Die formlose Bauvoranfrage
Bei der formlosen Bauvoranfrage wird nur eine „moralische Bindung“ eingegangen. Gegen die formlose
Bauvoranfrage sind keine Rechtsmittel möglich. Für eine formlose Bauvoranfrage müssen Sie einen formlosen Antrag einreichen. Für eine
formlose Bauvoranfrage reichen Lageplan und Skizzen als Planunterlagen. Bei einer formlosen Bauvoranfrage werden in der Regel ca.
25 Euro verlangt.
Die förmliche Bauvoranfrage
Mit einer förmlichen Bauvoranfrage erhalten Sie einen rechtlich
bindenden Bescheid
Gegen den Bescheid einer förmlichen Bauvoranfrage können Sie Widerspruch einlegen.
Für eine förmliche Bauvoranfrage
müssen Sie alle Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einreichen. Für eine förmliche Bauvoranfrage benötigen Sie exakte Planzeichnungen.In der Regel liegen die Gebühren für einen förmlichen Bauvorbescheid bei einem Tausendstel der Gesamtbaukosten.
Prüfung
der Baugenehmigungsfähigkeit durch eine Bauvoranfrage
Mit der Bauvoranfrage beauftragt der Bauherr einen Bauvorbescheid. Der Bauvorbescheid
klärt im Voraus die grundsätzliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens. Eine Baugenehmigung kann von der Behörde zurückgezogen werden,
wenn sich herausstellt, dass die Planung des Architekten doch nicht genehmigungsfähig ist. Falls eine Planung eigentlich genehmigungsfähig
ist, und fälschlicherweise nicht genehmigt wird, kann der Bauherr Widerspruch gegen die Verweigerung der Baugenehmigung einlegen und
auch klagen. Eine Bauvoranfrage ist eine besondere Leistung der Leistungsphase 2, und muss mit einer besonderen Vereinbarung vertraglich
geregelt werden.
Für die förmliche Bauvoranfrage sollte eingereicht werden:
Auszug aus der amtlichen Flurkarte ( Lageplan
) mit eingetragenem Bauvorhaben mit allen Maßen in Farbe rot eingezeichnet.
Baubeschreibung ( Angebot ) mit Bauzeichnung des Terrassendaches. Hauspläne und Fotos vom Haus. Zustimmung der Nachbarn.